Mitarbeiter:innen

Sorgfaltspflicht als Arbeitgeber

Menschenrechte

Wir achten die Menschenrechte unserer Mitarbeiter:innen und haben dies über verschiedene Instrumente im Unternehmen verankert. Über diese Selbstverpflichtung hinaus verfolgen wir das Ziel, Menschenrechtsverletzungen bei der MTU zu verhindern.


Gleichberechtigung der Geschlechter
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Die MTU achtet uneingeschränkt die international anerkannten Menschenrechte in der allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen (UN Declaration of Human Rights) und setzt diese innerhalb ihres Einflussbereichs um. In den Verhaltensgrundsätzen wird die Achtung der Menschenrechte als essenziell für die gesellschaftliche und soziale Verantwortung der MTU betont. Darüber hinaus achten und unterstützen wir die grundlegenden Prinzipien der internationalen Arbeitsorganisation (Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation ILO) und sind Unterzeichner des UN Global Compact, der sich mit dem Prinzip 6 die Einhaltung der Menschenrechte zum Ziel gesetzt hat.

Wir sind uns unserer Verantwortung als global agierendes Unternehmen bewusst und wollen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Wir verfolgen insbesondere das Ziel, Menschenrechtsverletzungen, von denen Mitarbeiter:innen betroffen sein können, zu verhindern (Null-Toleranz-Ansatz).

Die Achtung von Menschenrechtsprinzipien ist für uns ein übergreifendes Thema, das neben sozialen Arbeitsstandards bzw. grundlegenden Arbeitsrechten für Mitarbeiter:innen auch ein nachhaltiges Lieferantenmanagement und Trade-Compliance-Standards für eine verantwortungsvolle Außenwirtschaft beinhaltet.

Verhaltensgrundsätze adressieren Menschenrechte

Die MTU sieht es als ihre Pflicht, die Persönlichkeit und Würde jedes einzelnen Menschen zu achten, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und Diskriminierung zu verhindern. Der Schutz der Menschenrechte, das Recht auf eine angemessene Vergütung sowie die Anerkennung arbeitsrechtlicher beziehungsweise betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften sind über die Verhaltensgrundsätze konzernweit implementiert. Als Arbeitgeber schaffen wir faire Arbeitsbedingungen auf der Grundlage rechtskräftiger Arbeitsverträge und bieten eine angemessene Vergütung. Dazu zählen auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der Abschluss von Kollektivvereinbarungen. Unser Null-Toleranz-Ansatz bei Verstößen ist elementarer Bestandteil unserer Verhaltensgrundsätze.

Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze und ethischer Prinzipien ist als ein Leitsatz in unserem übergeordneten Leitbild verankert. Darüber hinaus erfüllen wir gesetzliche Vorgaben, in Deutschland zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit dem Ziel, Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung zu unterbinden, haben wir ebenfalls in Deutschland gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung für Mitarbeiter:innen eine interne Richtlinie zu partnerschaftlichem Verhalten eingeführt. In dieser ist auch ein systematischer Prozess im Beschwerdefall festgelegt.

Neue Mitarbeiter:innen werden bei Beginn der Beschäftigung auf die Verhaltensgrundsätze und in Deutschland zusätzlich auf das AGG hingewiesen und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus schulen wir regelmäßig über alle Hierarchieebenen und Standorte hinweg zu den Verhaltensgrundsätzen. Wir haben 2021 die Schulung zu den Verhaltensgrundsätzen neu konzipiert und im Berichtsjahr das E-Learning dazu fortgesetzt, an dem 3.131 Mitarbeiter:innen im vergangenen Jahr teilgenommen haben. → Mehr zum MTU-Verhaltenskodex und zu den Schulungen unter „Compliance"

Meldewege für Stakeholder

Meldeprozesse sind etabliert, um Beschwerden oder Meldungen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen konsequent verfolgen zu können. Sowohl Mitarbeiter:innen als auch externe Stakeholder können Meldungen beim Compliance Officer als vertrauliche Ansprechstelle im Konzern oder anonym über das webbasierte und mehrsprachige Meldesystem iTrust einreichen. Dies gilt für alle Aspekte, die in Zusammenhang mit Menschenrechten stehen können. → Zum Umgang mit Meldungen siehe „Compliance"

Für Mitarbeiter:innen sind ergänzend standortspezifische Meldestellen eingerichtet, über die wir vor Ort informieren. So sind nach gesetzlichen Vorschriften wie dem AGG in Deutschland für Beschwerden in Bezug auf Diskriminierung entsprechend geschulte Kontaktpersonen an den jeweiligen Standorten benannt. Bei der MTU Maintenance Canada können Mitarbeiter:innen in Fällen von Diskriminierung eine formelle Beschwerde an die Personalleitung richten. Darüber hinaus haben sie das Recht, sich über eine formelle Beschwerde extern an das BC Human Rights Tribunal zu wenden. Bei der MTU Aero Engines Polska nimmt eine von Arbeitnehmer:innen gewählte Vertrauensperson diese Aufgabe wahr. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter:innen bei Beschwerden auch an Führungskräfte, den Betriebsrat oder die Personalleitung wenden. Der Vorstand wird bei Verstößen abhängig von der Schwere der Auswirkungen informiert. Bei begründeten Beschwerden ergreifen wir angemessene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen. → Mehr zur Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretungen im Kapitel „Zusammenarbeit & Führung“

Positives Arbeitsklima
graphic
0

Fälle oder begründete Beschwerden hinsichtlich Diskriminierung hatten wir auch 2022 zu verzeichnen. Wir werten dies als ein Zeichen der guten Zusammenarbeit in der MTU.

Im Berichtsjahr 2022 hat es weder einen identifizierten Diskriminierungsvorfall noch eine begründete Beschwerde nach den an den jeweiligen Standorten geltenden Anti-Diskriminierungsgesetzen gegeben. 

Risikomanagement zu Menschenrechten überarbeitet

Wir sind bestrebt, negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte bestmöglich zu vermeiden. Unsere Geschäftstätigkeiten überprüfen wir kontinuierlich auf menschenrechtliche Risiken, um frühzeitig vorbeugende Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Menschenrechtliche Risiken ordnen wir unter verschiedenen Elementen des Risikoinventars unseres Corporate-Risk-Management-Prozesses ein. Die menschenrechtliche Risikoanalyse ist im Hinblick auf Methodik, Herangehensweise und Bewertung an die Corporate-Risk-Analyse der MTU angelehnt. 

Der eigene Geschäftsbereich der MTU liegt vor allem in Deutschland, der EU und Nordamerika. Wir gehen von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit für wesentliche Verstöße gegen Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich aus, da in diesen Regionen eine von den jeweiligen Gesetzgebern vorgegebene Regulierung und ein in der Gesellschaft verwurzeltes Bekenntnis zu den Menschenrechten vorhanden sind. Darüber hinaus bestehen eine luftfahrtspezifische Regulierung und behördliche Überwachung. 

Wir haben daher keinen Geschäftsstandort der MTU identifiziert, bei dem von einem erheblichen Risiko für Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit ausgegangen werden muss bzw. bei dem das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte. 

Sollten wir eine Verletzung von menschenrechtsbezogenen Pflichten feststellen, werden wir unverzüglich angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu beenden, zukünftig zu verhindern oder ihr Ausmaß zu minimieren.

Grundsatzerklärung für Menschenrechte verabschiedet

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das in Deutschland seit 2023 wirksam ist, fordert ein verantwortliches Management zum Schutz der Menschenrechte sowohl intern als auch extern für die Lieferkette. Die MTU hat im Berichtsjahr die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen vorbereitet.

Anfang 2023 haben die MTU-Vorstände eine Grundsatzerklärung für Menschenrechte unterzeichnet, die für die gesamte MTU-Gruppe gültig ist. In der Erklärung ist das Verständnis der MTU hinsichtlich Menschenrechte und Verantwortlichkeiten dargestellt und wird der Null-Toleranz-Ansatz bei Verstößen untermauert.

Vorstand ernennt Menschenrechtsbeauftragten

Im Zuge dessen wird der Vorstand zudem als zentrale Funktion einen Menschenrechtsbeauftragten ernennen, der 2023 seine Arbeit aufnimmt. Der Menschenrechtsbeauftragte überwacht das Risikomanagement zum Schutz der Menschenrechte und informiert regelmäßig den Vorstand. Darüber hinaus ist die Definition der Menschenrechte um Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes erweitert worden, da sie Einfluss auf die Menschenrechte haben können.


Services & Tools


Zusammenarbeit und Führung
Back to Top
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz