Beschaffung

Menschenrechte in der Lieferkette

Wir achten die Menschenrechte und setzen uns dafür ein, dass sie auch in der vorgelagerten Wertschöpfung eingehalten werden. Dabei verfolgen wir das Ziel, Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette zu verhindern.


Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Als global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und wollen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die MTU achtet die international anerkannten Menschenrechte in der Erklärung der Vereinten Nationen und schließt dabei die Lieferkette mit ein. Ziel ist es, die Einhaltung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen. In einer 2023 verabschiedeten Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte bekennt sich die MTU zu ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Für die vorgelagerte Wertschöpfung greift ein Verhaltenskodex für Lieferanten. Unsere Lieferanten müssen sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichten, der auf die zehn Prinzipien des UN Global Compact referenziert, die wiederum aus internationalen Initiativen und Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte abgeleitet sind. Die MTU ist selbst Mitglied des UN Global Compacts. Der Verhaltenskodex fordert von Lieferanten die Achtung der Menschenrechte, deren Einhaltung und die Sicherstellung, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Dazu gehören die Einhaltung von Arbeitsstandards in Bezug auf Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivvereinbarung, das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Gleichheit des Entgeltes unabhängig vom Geschlecht und die Gleichbehandlung der Mitarbeiter:innen. Ab 2023 ist ein überarbeiteter Verhaltenskodex für MTU-Lieferanten in Kraft, der für das Thema Menschenrechte z.B. auch Anforderungen an eine angemessene Bezahlung, an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie umweltbezogene Themen wie den Umgang mit Gefahrstoffen und Abfall sowie Erwartungen an den Umwelt- und Klimaschutz formuliert. Wir verpflichten unsere Lieferanten zudem zur Weitergabe der Anforderungen an Sublieferanten und behalten uns ein fristloses Kündigungsrecht aller mit einem Lieferanten bestehender Rechtsgeschäfte für den Fall vor, dass dieser bei Verstößen keine geeigneten Abhilfemaßnahmen ergreift. Darüber hinaus sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsvorlagen für Lieferanten die Verhaltensgrundsätzen enthalten. → Zum MTU-Verhaltenskodex für Lieferanten

Etablierte Meldeprozesse sorgen dafür, Beschwerden oder Meldungen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen konsequent verfolgen zu können. Sowohl Mitarbeiter:innen als auch externe Stakeholder können Meldungen beim Compliance Officer als vertrauliche Ansprechstelle im Konzern oder anonym über das webbasierte, mehrsprachige Meldesystem iTrust einreichen. Dies gilt für alle Aspekte, die in Zusammenhang mit Menschenrechten stehen können. → Zum Umgang mit Meldungen siehe „Compliance"

Im Berichtszeitraum sind keine Hinweise auf Verstöße von Lieferanten gegen den Verhaltenskodex in Bezug auf Menschenrechte gemeldet worden. Darüber hinaus ist mit keinem Lieferanten die Zusammenarbeit aufgrund von Nachhaltigkeitsdefiziten in Bezug auf Menschenrechte beendet worden.

Risikoanalyse und Monitoring der Nachhaltigkeitsperformance

Eine jährliche Risikoanalyse erfolgt für direkte Lieferanten der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften über ein standardisiertes Tool unter Berücksichtigung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß. Grundlage bilden festgelegte ESG-relevante Kriterien wie Warengruppen und deren Beschaffungsländer (ESG=Environmental, Social, Governance). Die Risikoanalyse ist in den bestehenden Risikoprozess für Lieferanten integriert. Zusätzlich beziehen wir wesentliche Lieferanten in eine Prüfung der Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten ein. Dies erfolgt mittels einer Scorecard über ein ESG-Assessment-Tools. Das Risikomanagement schließt Präventions- und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen mit ein. In der MTU Maintenance erfolgt darüber hinaus zweimal im Jahr eine strukturierte Supplier Evaluation für Lieferanten der deutschen Standorte.

Zum Ergebnis der Risikoermittlung bei Lieferanten hinsichtlich Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit oder hinsichtlich des Rechts auf Vereinigungsfreiheit oder Tarifverhandlungen siehe den Bericht der MTU an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2023 im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). 

Die Umsetzung der aus dem LkSG resultierenden Anforderungen an das Management von Lieferketten in Bezug auf den Schutz der Menschenrechte hat ein interdisziplinäres Projektteam im Berichtsjahr abgeschlossen. Menschenrechtskoordinator:innen für die Lieferketten im OEM- und MRO-Geschäft sind benannt. Sie sind für die Risikoanalyse zuständig und berichten an den Menschenrechtsbeauftragten des Konzerns.

Konfliktmineralien: Transparenz über eingesetzte Rohstoffe

Die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette wollen wir mit verschiedenen Maßnahmen sicherstellen. Dies gilt vor allem für den Einkauf bestimmter Rohstoffe, so genannter Konfliktmineralien wie Tantal, Zinn, Wolfram und Gold, die teilweise in unseren Bauteilen enthalten sind. Diese Mineralien können in der Beschaffung problematisch sein, da sie zum Teil in zentralafrikanischen Minen abgebaut werden und zur Finanzierung bewaffneter Konflikte mit Menschenrechtsverletzungen dienen. Die MTU strebt eine nachhaltige und transparente Wertschöpfungskette ohne Konfliktmineralien an. Die MTU bezieht keine Mineralien direkt, sondern diese gelangen über eine weltweite und mehrstufige Lieferkette in die Produktion beziehungsweise Vorproduktion. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsvorlagen für Lieferanten verlangen Informationen zur Herkunft der Mineralien, die wir gemäß dem EICC/GeSi Conflict Minerals Reporting Template abfragen. Die MTU fordert jährlich ihre relevanten Lieferanten, die Bauteile mit im Dodd-Frank Act deklarierten Mineralien liefern, verbindlich auf, die Herkunft der Mineralien anzugeben bzw. nur bei zertifizierten Minen und Vorlegierungsherstellern (Compliant Smelter List) zu beschaffen, um eine Wertschöpfungskette mit konfliktfreien Rohstoffen zu erreichen. Die MTU fordert ihrerseits die relevanten Lieferanten verbindlich auf, die Herkunft der Mineralien anzugeben, um eine Wertschöpfungskette mit konfliktfreien Rohstoffen sicherzustellen.

Der MTU sind für 2023 aus der Abfrage bei Lieferanten keine Hinweise bekannt, dass Konfliktmineralien in MTU-Bauteilen enthalten sind.


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