Mitarbeiter:innen

Selbstverpflichtung & Anspruch

Menschenrechte

Wir achten die Menschenrechte unserer Mitarbeiter:innen und haben dies mittels verschiedener Instrumente in unserer Unternehmenskultur verankert. Über diese Selbstverpflichtung hinaus verfolgen wir das Ziel, Menschenrechtsverletzungen bei der MTU zu verhindern.


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Die Persönlichkeit und Würde jedes Menschen zu achten, Chancengleichheit zu wahren und Diskriminierung zu verhindern - die Achtung der Menschenrechte ist für die MTU essenziell.

Die MTU achtet uneingeschränkt die international anerkannten Menschenrechte in der allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen (UN Declaration of Human Rights) und setzt diese innerhalb ihres Einflussbereichs um. In den Verhaltensgrundsätzen wird die Achtung der Menschenrechte als essenziell für die gesellschaftliche und soziale Verantwortung der MTU betont. Darüber hinaus achten und unterstützen wir die grundlegenden Prinzipien der internationalen Arbeitsorganisation (Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation ILO) und sind Unterzeichner des UN Global Compact, der sich mit dem Prinzip 6 die Einhaltung der Menschenrechte zum Ziel gesetzt hat.

Die Achtung von Menschenrechtsprinzipien ist für uns ein übergreifendes Thema, das mehrere Bereiche umfasst. Dazu zählen neben sozialen Arbeitsstandards/Arbeitsrechte für Mitarbeiter:innen, ein nachhaltiges Lieferantenmanagement und Trade-Compliance-Standards für eine verantwortungsvolle Außenwirtschaft.

Mehr zu Menschenrechten in der Lieferkette im Handlungsfeld Beschaffung

Mehr zur verantwortungsvollen Außenwirtschaft unter Compliance im Handlungsfeld Unternehmensführung

Wir sind uns unserer Verantwortung als global agierendes Unternehmen bewusst und wollen unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Wir verfolgen insbesondere das Ziel, Menschenrechtsverletzungen, von denen Mitarbeiter:innen betroffen sein können, zu verhindern (Null-Toleranz-Ansatz).

Verhaltenskodex für Mitarbeiter:innen

Die MTU sieht es als ihre Pflicht, die Persönlichkeit und Würde jedes einzelnen Menschen zu achten, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und Diskriminierung zu verhindern. Der Schutz der Menschenrechte, das Recht auf eine angemessene Vergütung sowie die Anerkennung arbeitsrechtlicher beziehungsweise betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften sind über die Verhaltensgrundsätze konzernweit implementiert. Als Arbeitgeber bieten wir faire Arbeitsbedingungen auf der Grundlage rechtskräftiger Arbeitsverträge und eine angemessene Vergütung. Dazu zählen auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der Abschluss von Kollektivvereinbarungen. Unser Null-Toleranz-Ansatz bei Verstößen ist elementarer Bestandteil unserer Verhaltensgrundsätze.

Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze und ethischer Prinzipien ist als ein Leitsatz in unserem übergeordneten Leitbild verankert. Darüber hinaus gelten je nach Standort gesetzliche Verpflichtungen, die wir erfüllen, in Deutschland zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Mit dem Ziel, Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung zu unterbinden, haben wir hier gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung für Mitarbeiter:innen eine interne Richtlinie zu partnerschaftlichem Verhalten eingeführt. In dieser ist auch ein systematischer Prozess im Beschwerdefall festgelegt.

Neue Mitarbeiter:innen werden bei Beginn der Beschäftigung auf die Verhaltensgrundsätze und in Deutschland zusätzlich auf das AGG hingewiesen und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus schulen wir regelmäßig alle Mitarbeiter:innen aller Hierarchieebenen und Standorte zu den Verhaltensgrundsätzen. Ein neues E-Learning zu den 2020 überarbeiteten Verhaltensgrundsätzen ist gestartet. Bis Ende 2021 haben knapp 4.000 Mitarbeiter:innen teilgenommen, → Mehr zum MTU-Verhaltenskodex und zu den Schulungen unter „Compliance"

Meldewege stehen allen offen

Etablierte Meldeprozesse sorgen dafür, Beschwerden oder Meldungen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen konsequent verfolgen zu können. Sowohl Mitarbeiter:innen als auch externe Stakeholder können Meldungen beim Compliance Officer als vertrauliche Ansprechstelle im Konzern oder anonym über das webbasierte und mehrsprachige Meldesystem iTrust einreichen. Dies gilt für alle Aspekte, die in Zusammenhang mit Menschenrechten stehen können. → Zum Umgang mit Meldungen siehe „Compliance"

Für Mitarbeiter:innen sind ergänzende standortspezifische Meldestellen eingerichtet, über die wir vor Ort informieren. So sind nach gesetzlichen Vorschriften wie dem AGG in Deutschland für Beschwerden in Bezug auf Diskriminierung entsprechend geschulte Ansprechpartner:innen an den jeweiligen Standorten benannt, für Fälle von sexueller Belästigung können sich Mitarbeiterinnen an eine weibliche Kontaktperson wenden. Bei der MTU Maintenance Canada können Mitarbeiter:innen in Fällen von Diskriminierung eine formelle Beschwerde an die Personalleitung richten. Darüber hinaus haben sie das Recht, sich über eine formelle Beschwerde extern an das BC Human Rights Tribunal zu wenden. Bei der MTU Aero Engines Polska nimmt eine von Arbeitnehmer:innen gewählte Vertrauensperson diese Aufgabe wahr. Mitarbeiter:innen können sich bei Beschwerden auch an Führungskräfte, den Betriebsrat oder die Personalleitung wenden. Der Vorstand wird bei Verstößen abhängig von der Schwere der Auswirkungen informiert. Bei begründeten Beschwerden ergreifen wir angemessene Maßnahmen, um Abhilfe zu schaffen. → Mehr zur Zusammenarbeit zwischen Unternehmensleitung und Arbeitnehmervertretungen im Kapitel „Zusammenarbeit & Führung“

Vorfälle oder begründete Beschwerden
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Zero Discrimination: Wir freuen uns, dass wir keine Vorfälle oder begründete Beschwerden hinsichtlich einer Diskriminierung von Mitarbeiter:innen zu verzeichnen hatten. Wir werten dies als ein Zeichen der guten Zusammenarbeit in der MTU.

Im Berichtsjahr 2021 hat es weder einen Diskriminierungsvorfall noch eine begründete Beschwerde nach den an den jeweiligen Standorten geltenden Anti-Diskriminierungsgesetzen gegeben. Darüber hinaus gab es im MTU-Konzern keinen wesentlichen Verstoß gegen grundlegende Prinzipien der Verhaltensgrundsätze.

Risiko von Menschenrechtsverletzungen

Wir haben keinen Geschäftsstandort der MTU identifiziert, bei dem von einem erheblichen Risiko für Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit ausgegangen werden muss bzw. bei dem das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte. Die MTU schätzt das Risiko von Menschenrechtsverletzungen für Mitarbeiter:innen an allen Standorten als gering ein, da sie an die jeweilige nationale Gesetzgebung gebunden ist, die die Menschenrechte wahrt, und sie auf deren Einhaltung direkten Einfluss nehmen kann. Die Einstellung und Entwicklung von Mitarbeiter:innen erfolgt ausschließlich auf Basis von Kompetenz, Fähigkeiten und Erfahrungen. Aus diesen Gründen werden alle nationalen wie auch internationalen Entscheidungen auch dahingehend geprüft, ob sie unsere Standards und Leitlinien erfüllen. Mehr zum Risikomanagement von Nachhaltigkeitsthemen


Mit dem Schutz der Menschenrechte können wir zu folgenden Sustainable Development Goals beitragen:

Gleichberechtigung der Geschlechter
Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

→ Erfahren Sie mehr über unseren Beitrag zu den SDGs der UN-Agenda 2030


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