Mitarbeiter:innen
Menschenrechte
Wir achten die Menschenrechte unserer Mitarbeiter:innen und haben dies über verschiedene Instrumente im Unternehmen verankert. Über diese Selbstverpflichtung hinaus verfolgen wir einen Null-Toleranz-Ansatz.
Die MTU respektiert die international anerkannten Menschenrechte in der Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen. Zu ihrer Achtung und Förderung sind die Menschenrechte in der Unternehmenskultur über verschiedene Instrumente verankert. Die MTU verfolgt insbesondere das Ziel, Menschenrechtsverletzungen, von denen Mitarbeiter:innen betroffen sein können, zu verhindern (Null-Toleranz-Ansatz).
Die MTU verpflichtet sich, die Persönlichkeit und Würde jedes einzelnen Menschen zu achten, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und Diskriminierung zu verhindern. Der Schutz der Menschenrechte, das Recht auf eine angemessene Vergütung sowie die Anerkennung arbeitsrechtlicher beziehungsweise betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften sind über die Verhaltensgrundsätze konzernweit implementiert. Die MTU setzt sich zum Ziel, als Arbeitgeber faire Arbeitsbedingungen auf der Grundlage rechtskräftiger Arbeitsverträge und einer angemessenen Vergütung zu schaffen. Dazu zählen auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit und der Abschluss von Kollektivvereinbarungen. Die Einhaltung der Verhaltensgrundsätze und ethischer Prinzipien ist als ein Leitsatz im Unternehmensleitbild verankert. Darüber hinaus verpflichtet sich die MTU zur Einhaltung der Menschenrechte über eine Grundsatzerklärung, die die Vorstände Anfang 2023 unterzeichnet haben. Darin sind Grundsätze zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen sowie Verantwortlichkeiten zum Schutz der Menschenrechte festgelegt.
Die Achtung von Menschenrechtsprinzipien ist für uns ein übergreifendes Thema, das neben sozialen Arbeitsstandards bzw. grundlegenden Arbeitsrechten für Mitarbeiter:innen auch ein nachhaltiges Lieferantenmanagement, Trade-Compliance-Standards für eine verantwortungsvolle Außenwirtschaft und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an unseren Standorten beinhaltet.
In Deutschland ist die MTU dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, das die Diskriminierung von Beschäftigten und Bewerber:innen verbietet. Darüber hinaus gilt hier für Mitarbeiter:innen eine interne, mit der Arbeitnehmervertretung gemeinsam beschlossene Richtlinie zu partnerschaftlichem Verhalten, die Mobbing, sexuelle Belästigung sowie Diskriminierung unterbinden soll und in der ein systematischer Prozess im Beschwerdefall festgelegt ist.
Neue Mitarbeiter:innen werden bei Beginn der Beschäftigung auf die Verhaltensgrundsätze und in Deutschland zusätzlich auf das AGG hingewiesen und verpflichten sich zur Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus schulen wir regelmäßig über alle Hierarchieebenen und Standorte hinweg zu den Verhaltensgrundsätzen. → Mehr zum MTU-Verhaltenskodex und zu den Schulungen unter „Compliance"
Risikomanagement zu Menschenrechten überarbeitet
Wir sind bestrebt, negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte bestmöglich zu vermeiden. Unsere Geschäftstätigkeiten überprüfen wir kontinuierlich auf menschenrechtliche Risiken, um frühzeitig vorbeugende Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Menschenrechtliche Risiken ordnen wir unter verschiedenen Elementen des Risikoinventars unseres Corporate-Risk-Management-Prozesses ein. Die menschenrechtliche Risikoanalyse ist im Hinblick auf Methodik, Herangehensweise und Bewertung an die Corporate-Risk-Analyse der MTU angelehnt. Mit dem Risikomanagement schafft die MTU Strukturen, die das Risiko von Menschenrechtsverletzungen auf ein Minimum reduzieren.
Der eigene Geschäftsbereich der MTU liegt vor allem in Deutschland, in der EU und in Nordamerika. Das verringert die Eintrittswahrscheinlichkeit für wesentliche Verstöße gegen Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich, da in diesen Regionen eine von den jeweiligen Gesetzgebern vorgegebene Regulierung und ein in der Gesellschaft verwurzeltes Bekenntnis zu den Menschenrechten vorhanden sind. Darüber hinaus bestehen eine luftfahrtspezifische Regulierung und behördliche Überwachung.
Die MTU hat das Risikomanagement zum Schutz der Menschenrechte weiterentwickelt und im Zuge dessen im Berichtsjahr einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Dieser überwacht das interne Risikomanagement bezüglich Menschenrechtsrisiken und berichtet direkt an den Chief Sustainability Officer im Vorstand. Darüber hinaus sind Menschenrechtskoordinator:innen auf Standortebene und in den Fachbereichen (Lieferkette, Personal, Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Corporate Sustainability) benannt. Wichtigste Aufgabe der Menschenrechtskoordinator:innen ist die regelmäßige Risikoanalyse im Hinblick auf die Verletzung von Menschenrechten und auf umweltbezogene Sorgfaltspflichten an unseren Standorten und bei unmittelbaren Lieferanten.
Die Risikoanalyse findet für alle vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns jährlich und bei Bedarf statt und wird vom Menschenrechtsbeauftragten zentral koordiniert. Dabei werden Ausmaß und Schwere menschenrechtsbezogener Risiken nach einem einheitlichen Vorgehen ermittelt. Anschließend erfolgt eine Risikobewertung anhand einer Risikomatrix, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eines Risikos zueinander in Beziehung setzt. Eine Schwelle für die Wesentlichkeit ist sowohl für die konsolidierte Risikobetrachtung auf Konzernebene als auch für den Standort festgelegt. Der Menschenrechtsbeauftragte überprüft darüber hinaus die Wirksamkeit des Risikomanagements insbesondere in Hinblick auf Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Wir haben keinen Geschäftsstandort der MTU identifiziert, bei dem von einem erheblichen Risiko für Kinder-, Zwangs- oder Pflichtarbeit ausgegangen werden muss bzw. bei dem das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte.
Sollten wir eine Verletzung von menschenrechtsbezogenen Pflichten feststellen, werden wir unverzüglich angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Verletzung zu beenden, zukünftig zu verhindern oder ihr Ausmaß zu minimieren.
Meldewege sind eingerichtet
Meldeprozesse sind etabliert, um Beschwerden oder Meldungen hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen konsequent verfolgen zu können. Sowohl Mitarbeiter:innen als auch externe Stakeholder können Meldungen beim Compliance Officer als vertrauliche Ansprechstelle im Konzern oder anonym über das webbasierte und mehrsprachige Meldesystem iTrust einreichen. Dies gilt für alle Aspekte, die in Zusammenhang mit Menschenrechten stehen können. → Zum Umgang mit Meldungen siehe „Compliance"
Für Mitarbeiter:innen sind ergänzend standortspezifische Meldestellen eingerichtet, über die wir vor Ort informieren. So sind nach gesetzlichen Vorschriften wie dem AGG in Deutschland für Beschwerden in Bezug auf Diskriminierung entsprechend geschulte Kontaktpersonen an den jeweiligen Standorten benannt. Bei der MTU Maintenance Canada können Mitarbeiter:innen in Fällen von Diskriminierung eine formelle Beschwerde an die Personalleitung richten. Darüber hinaus haben sie das Recht, sich über eine formelle Beschwerde extern an das BC Human Rights Tribunal zu wenden. Bei der MTU Aero Engines Polska nimmt eine von Arbeitnehmer:innen gewählte Vertrauensperson diese Aufgabe wahr. Darüber hinaus können sich Mitarbeiter:innen bei Beschwerden auch an Führungskräfte, den Betriebsrat oder die Personalleitung wenden. Der Vorstand wird bei Verstößen abhängig von der Schwere der Auswirkungen informiert. Wird eine Verletzung von menschenrechtsbezogenen Pflichten festgestellt, werden unverzüglich angemessene Maßnahmen ergriffen, um diese Verletzung zu beenden, zukünftig zu verhindern oder ihr Ausmaß zu minimieren.
Im Berichtsjahr 2023 hat es konzernweit drei begründete Beschwerden an Standorten nach den dort gültigen Antidiskriminierungsgesetzen gegeben. Den Beschwerden wurde nachgegangen, angemessene Abhilfemaßnahmen sind eingeleitet und die Vorfälle abgeschlossen worden.